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Feiertagsregelung in NRW geändert

Mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes durch die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wurde die „alte“ Feiertagsregelung wieder eingeführt. Nun kann an den Feiertagen Ostersonntag, Pfingstsonntag und 1. Weihnachtstag wieder fünf Stunden verkauft werden.
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„Diese für viele Blumengeschäfte enorm wichtige Änderung konnte auch aufgrund des Einsatzes und der Hartnäckigkeit des FDF NRW durchgesetzt werden“, so der Fachverband Deutscher Floristen (FDF). Unterschriftenaktionen, Einreichung im Landtag, Landespressekonferenz, Anhörungen, Gespräche mit Abgeordneten, Kirche, Verbänden seien nur einige Stichworte, die das Engagement verdeutlichen. (FDF)

(c) florieren! online, 7.6.13

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