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Sonderzahlung

Steuerfreie Corona-Prämie

Um die Leistungen ihrer Mitarbeiter während der Corona-Krise zu würdigen, können Unternehmen ihren Beschäftigten Prämien bis 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. 

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Niek Verlaan auf Pixabay
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Erfasst werden Zahlungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.

Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Sonderzahlungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

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