Neuer Tarifvertrag aus Sicht des FDF
- Veröffentlicht am

Den Tarifverhandlungen war die fristgerechte Kündigung der Entgelt-Tarife Ost und West zum 30. Juni 2022 durch die IG BAU vorausgegangen. Die schwierigen Verhandlungen wurden durch die FDF-Tarifkommission vorbereitet und unter Leitung des Kommissionsvorsitzenden Kai Jentsch auf Grundlage der erteilten Mandate aus den Ländern strategisch geführt. Ihm zur Seite stand Christoph Rönnecke, Wirtschaftsjurist (FH) und Geschäftsführer des FDF NRW, in arbeitsrechtlich beratender und unterstützender Funktion.
Ein entscheidender Fixpunkt in den Verhandlungen war der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro ab Oktober 2022. Das Ergebnis für den Entgelt-Tarif West bedeutet für beide Seiten einen Kompromiss. Die ursprüngliche Gewerkschaftsforderung lag bei einer Erhöhung um 497 Euro über alle Entgeltgruppen bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Im Resultat wurde der neue Entgelttarif West für 24 Monate abgeschlossen und umfasst zwei Erhöhungsstufen.
In der Lohngruppe A3 (Eckentgelt) für Floristinnen und Floristen liegt der Lohntarif ab dem 1. Juli 2022 bei 2.250 Euro und ab dem 1. Juli 2023 bei 2.360 Euro. Damit hat der Kommissionsvorsitzende Kai Jentsch einen Kompromiss ausgehandelt, der für die Arbeitgeberseite – trotz der momentan schwer einzuschätzenden wirtschaftlichen Situation und unternehmerischen Risiken – tragbar, arbeitsplatzsichernd und, bis auf geringere Abweichungen, im Mandat der Länder ist.
Im Detail werden die Entgeltgruppen A1 und A2 zusammengeführt, basierend auf der Entgelthöhe der A2. Die Entgeltgruppe „A3 im ersten Jahr“ entfällt. Das Prozentgitter, in dem bisher die Abstände zwischen den einzelnen Entgeltgruppen prozentual geregelt wurden, entfällt ebenfalls. Die Azubi-Vergütungen wurden deutlich angehoben, um den Nachwuchs zu fördern und den Ausbildungsberuf zu stärken.
Kai Jentsch bedauert, dass kein Abschluss für die Kolleginnen und Kollegen in den neuen Bundesländern erzielt werden konnte. Er hofft auf eine schnelle Rückkehr an den Verhandlungstisch. „Im abgeschlossenen Entgelttarif West liegen wir unter den Forderungen der Gewerkschaft und im Bereich unseres Verhandlungsmandats“, so der Kommissionsvorsitzende. „Das begrüße ich, auch wenn wir generell kritisieren, dass der Mindestlohn unmittelbar auf Tarifabschlüsse einwirkt!"
Schon an anderer Stelle hatte Kai Jentsch die IG BAU aufgefordert, ihre Stimme in der Mindestlohnkommission der Bundesrepublik dahin gehend geltend zu machen, dass Geringverdiener in einem großen Maße von Steuer- und Abgabenlasten zu befreien sind. Diese Maßnahme ist aus Sicht der FDF-Tarifkommission ein wirkungsvolleres Instrument des Inflationsausgleichs als ein stetig steigender Mindestlohn.
„Die Attraktivität des Berufs Florist-/in und faire Löhne sind enorm wichtig, um dem massiven Fachkräfte- und Nachwuchsmangel in unserer Branche entgegen zu wirken. Von daher tragen wir diesen Entgeltvertrag für den Westen mit. Mit der deutlichen Erhöhung der Auszubildenden-Vergütungen schaffen wir attraktive Anreize für den Beruf“, sagte Kai Jentsch nach Abschluss der Verhandlungen in Gelsenkirchen.
Der neue Entgelttarif West 2022/2023 befindet sich im Unterzeichnungsverfahren und entfaltet ab 1. Juli 2022 seine Wirkung. FDF-Mitglieder werden über ihre Landesverbände über die inhaltlichen Details informiert.
Vergütungen für Auszubildende in der Floristik - Entgelttarif-Vertrag West
Im 1. Jahr: 664 Euro ab 1. Juli 2022, 750 Euro ab 1. August 2022, 800 Euro ab 1. August 2023
Im 2. Jahr: 705 Euro ab 1. Juli 2022, 850 Euro ab 1. August 2022, 900 Euro ab 1. August 2023
Im 3. Jahr: 797 Euro ab 1. Juli 2022, 950 Euro ab 1. August 2022, 1000 Euro ab 1. August 2023
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.