GEZ-Gebühren für Internet-Computer
(ZVG) Nach Informationen der GEZ und des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE) e.V. sind die Kassensysteme des Einzelhandels nicht als Rundfunkempfangsgeräte einzustufen, nur weil sie das Internet zur Datenübertragung nutzen.
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Ab 1. Januar 2007 werden internetfähige PCs als Rundfunkempfangsgeräte eingestuft und damit gebührenpflichtig. Durch massiven Druck konnte erreicht werden, dass auf PCs, sofern sie nicht mit einer TV-Empfangskarte ausgerüstet sind, nur die Radiogebühr von 5,52 € monatlich zu zahlen ist und auch nur für einen PC pro Betriebsstätte. Sind bereits Rundfunkgeräte (im Büro oder Auto) angemeldet, wird keine zusätzliche Gebühr fällig, sodass wahrscheinlich für viele Betriebe keine Zusatzkosten anfallen. Betriebe mit mehreren Filialen müssen für jede Betriebsstätte entweder für ein Rundfunkgerät oder einen PC eine Rundfunkgebühr entrichten. Weitere Informationen: www.gez.de
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