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UNGLEICHBEHANDLUNG

Klage gegen Land Baden-Württemberg

Die Ankündigung, dass Friseurbetriebe öffnen dürfen, sowie die massiven Sortimentserweiterungen im Bereich Schnittblumen und Floristik in den Discountern und dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zum Valentinstag 2021 in Baden-Württemberg haben für die Floristmeisterinnen Martina Hamberger und Anja Walz vom Blumenteam Bäuerle in Obersulm das Fass zum Überlaufen gebracht.
Veröffentlicht am
Gerd Altmann auf Pixabay
Um der Ungleichbehandlung ein Ende zu setzen, erhob Martina Hamberger, Vorstandsmitglied des Fachverbands Deutscher Floristen Baden-Württemberg (FDF B-W), Normenkontrollklage gegen die Landesregierung Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Dabei wird sie vom FDF B-W unterstützt. Die vielen Anschreiben des FDF B-W an die Landesregierung, in denen auf die Wettbewerbsverzerrung hingewiesen wurde, wurden vom Ministerpräsidenten Kretschmann und vom Sozialminister Lucha noch nicht einmal beantwortet. Dabei hat sich der Blumenfachhandel bereits seit dem ersten Lockdown auf die Hygienemaßnahmen eingestellt. Ein wissenschaftlicher Nachweis für eine erhöhte Ansteckungsgefahr im Einzelhandel liegt bis dato bundesweit nicht...
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