Gentechnisch verändert: Blaue Nelken müssen gekennzeichnet werden
(est) Vor Kurzem rief eine Leserin von „florieren!“ an und berichtete,
sie hätte in letzter Zeit häufiger violette Nelken gekauft
– die Blumen sehen toll aus und passen ausgezeichnet zum Modetrend.
Erst jetzt habe sie einen genaueren Blick auf die Verpackung
geworfen und entdeckt, dass die Nelkensorte gentechnisch
verändert (GVO) ist.
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Davon abgesehen, dass gentechnisch veränderte
Sorten nicht zur Geschäftsphilosophie der Floristin passen,
ergab sich die Frage: Müssen die blauen Nelken im Laden
besonders gekennzeichnet werden?
Dr. Gisela Fischer-Klüver hat nachgefragt und fasst hier die Antwort
von Wilhelm Deitermann zusammen. Er ist stellvertretender
Pressesprecher des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-
Westfalen: „Blaue GVO-Nelken sind in der EU zugelassen und
dürfen auch in Deutschland verkauft werden. Dazu müssen sie
gekennzeichnet werden. Laut Kommissionsentscheidung ist dabei
folgende Kennzeichnung vorgeschrieben: ‚Dieses Produkt ist
eine genetisch veränderte Nelke‘ oder ‚Dieses Produkt ist ein genetisch
veränderter Organismus‘ sowie ‚Nicht für den menschlichen
oder tierischen Verzehr‘. Es reicht, wenn die Vase gekennzeichnet
ist und auf der Blumenverpackung ein entsprechender
Hinweis erfolgt.“
Darüber hinaus liefert Dr. Gisela Fischer-Klüver folgende Hintergrundinformation:
Das australische Unternehmen Florigene darf
gentechnisch veränderte Nelken in die EU einführen und als
Schnittblumen verkaufen. In die Nelke mit dem Markennamen
„Moonlite“ sind Gene aus der Petunie eingeführt, die zu einer
Blaufärbung führen. Ein Anbau dieser blauen Nelken in der EU
ist nicht erlaubt.
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