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Tarifverhandlung

Neue Entgelttarife für die Floristikbranche

Am 1. Oktober 2015 treten neue Tarifverträge für Ost und West in Kraft. Nach Jahren erhält auch ein Tarifvertrag für die neuen Bundesländer Gültigkeit. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zeigen sich zum Abschluss der Sitzung sehr zufrieden mit den Ergebnissen.
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Am 17. September trafen sich die Tarifkommissionen von FDF und IG BAU zur Verhandlung. Nach einer fast siebenstündigen Sitzung mit mehreren Beratungs-Unterbrechungen verständigten sich die Sozialpartner auf zwei neue Vertragswerke, die die Tarifsituation für die Floristikbranche in den Bundesländern West und Ost regeln.

Begrüßt wurde, dass es auch ein Tarifvertrag für die neuen Bundesländer in Kraft tritt. “Wir haben das im Westen bewährte Lohnraster mit den entsprechenden Lohngruppen (A1, A2, A3, A3/1, A4 und A5) übernommen, uns auf eine 39-Stunden-Woche verständigt und die Ausbildungsvergütungen angehoben”, wird Andreas Richter, Mitglied der FDF-Tarifkommission, zitiert. Kai Jentsch, der Vorsitzende des FDF-Bundestarifausschusses, spricht von einer deutlichen Annäherung an das Niveau im Westen. „Wichtig für uns ist, dass die neuen Entgelttarife dem Grundsatz der wirtschaftlichen Machbarkeit in den Betrieben folgen”, sagt Andreas Richter ergänzend. “Diese Positionen haben wir in der Verhandlung gesichert und damit die Chance auf flächendeckende Realisierung in den neuen Bundesländern geschaffen.”

Nach Kurt Hornstein, ebenfalls Mitglied in der FDF-Tarifkommission, fördert der Abschluss für die neuen und die alten Bundesländer die positive Wahrnehmung des Berufsstands in der Öffentlichkeit und bestätigt die Position des FDF als Arbeitgeberverband.

In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden Floristikfachbetriebe sowie Blumen- und Kranzbindereien erstmalig in einem Entgelt­tarifvertrag erfasst. Die Entgelte erhöhen sich laut IG Bau zwischen 1,2 und 12,9 %, das Eckentgelt um 3,5 %.

Für den Tarifvertrag West wurde eine Tariferhöhung von 2,6 % auf den Ecklohn A3 vereinbart. Auch die Ausbildungsvergütungen werden entsprechend angehoben. Die neuen Tarifverträge werden derzeit für die Unterzeichnung vorbereitet und treten zum 1. Oktober 2015 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016 in Kraft. Nach ihrer Unterzeichnung werden sie über die Geschäftsstellen der FDF-Landesverbände den Mitgliedern im Fachverband Deutscher Floristen zur Verfügung gestellt.

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