Neuer Tarifvertrag West für Floristen
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Der neue Entgelttarifvertrag West für Floristen wurde vom Fachverband Deutscher Floristen (FDF) unter Vorsitz von Kai Jentsch und der IG Bau unter Vorsitz von Andreas Wittig ausgehandelt. Der neue Tarifvertrag läuft vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018. Es gibt keine rückwirkende Entgeltnachzahlung und auch keine Einmalzahlung. Die Entgelte erhöhen sich somit erst ab dem 1. Juli 2017.
Für die neuen Floristen-Tarife wurde eine einmalige Anpassung der Entgelte um 3,6% vereinbart. Das betrifft auch die Vergütungstabelle in §7 Besitzstand. Mit Blick auf die gesamte Dauer des Tarifvertrags bedeutet das unter dem Strich eine moderate Erhöhung um 2,7% in der 24-monatigen Laufzeit. Damit ist es der Arbeitgeberseite gelungen, im Rahmen ihres Tarifmandats erfolgreich abzuschließen.
Die Ausbildungsvergütungen werden ebenfalls einmalig ab dem 1. Juli angehoben: in jedem Lehrjahr um jeweils 35 €.
Die Tarifgespräche Ost werden fortgesetzt. Trotz intensiver Bemühungen der Sozialpartner konnte für die neuen Bundesländer keine Tarifeinigung erzielt werden. Zwar hatten die Tarif-Experten des FDF, Andreas Richter und Thomas Schrön, mit Blick auf die angestrebte Angleichung des Ost- und West-Tarifs einen Tarif- Vorschlag mit zwölf-monatiger Laufzeit vorgelegt, doch der wurde von der IG Bau abgelehnt. Beide Seiten haben sich daraufhin verständigt, die Verhandlungen zeitnah wieder aufzunehmen.
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