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Änderung des Verpackungsgesetzes

Dünne Plastiktüten künftig verboten

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Künftig ist es für alle Händler verboten, leichte Plastiktüten in Verkehr zu bringen. Die Gesetzesänderung ist eine weitere Maßnahme der Bundesregierung, um unsere Umwelt vor Plastikmüll zu schützen.

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Der Konsum von Plastiktüten in Deutschland sinkt: Seit 2015 ist der Verbrauch um mehr als die Hälfte zurückgegangen.
Der Konsum von Plastiktüten in Deutschland sinkt: Seit 2015 ist der Verbrauch um mehr als die Hälfte zurückgegangen.Bundesregierung/Quelle: GVM
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Künftig ist es verboten, leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern in Verkehr zu bringen. Davon betroffen sind auch sogenannte "Bio-Plastiktüten" – Kunststofftaschen aus nachwachsenden Rohstoffen wie Kartoffeln oder Mais. Sie stellen keine ökologisch sinnvolle Alternative dar, weil sie schwer recyclebar sind und die für ihre Herstellung benötigten pflanzlichen Rohstoffe oft unter verstärktem Pestizideinsatz gewonnen werden.

Ein Verstoß gegen das Verbot soll als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden können. Ausgenommen sind besonders leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern. Darunter fallen insbesondere sogenannte "Hemdchenbeutel" beziehungsweise "Knotenbeutel", die Kunden für den Transport von stückweise angebotenem Obst und Gemüse verwenden.

Warum gibt es kein generelles Verbot von Plastiktüten?

Die sehr dünnen "Hemdchenbeutel" sind weiterhin erlaubt. Für diese Beutel mit weniger als 15 Mikrometer Wandstärke sieht die entsprechende EU-Richtlinie Ausnahmen vor. Sie dienen dem hygienischen Umgang mit gekauftem Obst oder Gemüse und beugen der Verschwendung von Lebensmitteln vor.

Außerdem könnte ein Verbot dieser Tüten die Hersteller motivieren, mehr Produkte standardmäßig in Plastik zu verpacken. Zudem gibt es kaum umweltfreundliche Alternativen. Die Bundesregierung verfolgt den Ansatz, dass insgesamt weniger Verpackungen zum Einsatz kommen.

Plastikverbrauch seit 2016 um 64% zurückgegangen

Seit 2016 gilt eine Vereinbarung mit dem Handel, Kunststofftragetaschen nur noch gegen Bezahlung anzubieten. Verbraucher nutzen seitdem immer weniger Plastiktüten. Im Vergleich zu 2015 ist der Verbrauch um 64% zurückgegangen. Pro Kopf verbrauchen die Deutschen nur noch 20 Tüten pro Jahr.

Laut Umweltbundesamt liegt jedoch der Verpackungsverbrauch in Deutschland auf dem historisch höchsten Stand und steigt weiter an. Einweggeschirr und "To-go"-Plastikverpackungen tragen einen großen Anteil daran. Das Bundesumweltministerium gibt an, dass in Deutschland stündlich rund 320.000 Einweg-Becher verbraucht werden – davon bis zu 140.000 "To-go"-Becher. Laut Umweltbundesamt nahm die Menge der Kunststoffabfälle zwischen 2015 und 2017 um 3,9 Prozent auf 6,15 Millionen Tonnen zu.

Weitere Maßnahmen für weniger Plastikmüll 

Das EU-Parlament hat am 27. März 2019 beschlossen, Wegwerfprodukte aus Plastik ab 2021 zu verbieten. Der Verkauf von Einwegbesteck, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen aus Plastik soll dann nicht mehr erlaubt sein.

Nachdem der Rat der EU-Mitgliedstaaten dazu am 21. Mai 2019 die Einweg-Plastik-Richtlinie verabschiedet hat, drängt Bundesumweltministerin Svenja Schulze auf eine rasche Umsetzung der neuen EU-Regeln. Sie will erreichen, dass in Deutschland Einwegplastik-Produkte bereits vor 2021 aus den Regalen verschwinden. Dazu werden die Gespräche mit dem Handel fortgesetzt.

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