Bundesländer gewähren Aufschub
Die neuen Regelungen gegen die Manipulation von Kassensystemen sollte ursprünglich am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Weil aber die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, zum Stichtag nicht flächendeckend am Markt verfügbar war, wurde die Frist bis zum 30. September 2020 verlängert. Corona-bedingt gewähren die Länder-Finanzminister aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Hamburg und dem Saarland nun einen weiteren Aufschub.
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Die Finanzminister aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben am 10. Juli 2020 gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen.
Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
Die Ministerien aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben den zeitlichen Aufschub mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn
- die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt beziehungsweise in Auftrag gegeben oder
- der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen (z.B. bei einer Zentralkasse in Unternehmen mit einer Vielzahl von Filialen), eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich.
Am 13. Juli 2020 zog das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg nach und verlängert die Frist zur Umstellung auf manipulationssichere Kassensysteme ebenfalls bis zum 31. März 2021. Kann nachgewiesen werden, dass die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bis zum 30. September 2020 nicht möglich war, aber rechtzeitig vor dem 1. Oktober 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erfolgte, wird eine fehlende TSE- Umrüstung bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet, heiß es aus dem Ministerium.
Am 14. Juli erließ schließlich auch das Ministerium für Finanzen und Europa des Saarlandes die Verlängerung der Umstellungspflicht bis zum 31. März 2021.
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