Neue Entgelt-Tarife für die Floristik
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Die neuen Entgelttarife für Floristinnen und Floristen sehen eine zweistufige Lohn-Erhöhung im Westen von 3% auf den Ecklohn A3 zum 1. Juli 202 vor, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 2% ab dem 1. Januar 2022. In den Ostländern findet die gleiche zweistufige Steigerung auf alle Lohngruppen statt. Die Auszubildenden-Vergütungen werden in Ost und West deutlich erhöht. Die neuen Entgelt-Tarifverträge treten zum 1. Juli 2021 mit zwölfmonatiger Laufzeit bis zum 30. Juni 2022 in Kraft.
Grundlegend war klar, dass die neuen Entgelt-Abschlüsse in der A1, also der untersten Lohngruppe für nicht-ausgebildete Helfer/-innen in den Blumengeschäften, auf den Mindestlohn aufsatteln müssen. Dieser steigt, durch den Gesetzgeber vorgegeben, im 1. Halbjahr 2022 auf 9,82€ und im zweiten Halbjahr 2022 auf 10,45€ brutto je Stunde. Im Vergleich dazu liegen die Ecklöhne in der A3 für qualifizierte Floristinnen und Floristen insbesondere im Westen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.
„Floristik-Unternehmerinnen und -Unternehmer entlohnen ihre guten Mitarbeiter bundesweit fast immer übertariflich. Das ist eine Frage der Wertschätzung und die beste Motivation, um gute Floristen zu halten!", ist sich Kai Jentsch, Vorsitzender der FDF-Tarifkommission, sicher. „Unsere Tarif-Kommission begrüßt deshalb diese Abschlüsse, weil sie Wertschätzung vermitteln, das Image der Branche stärken und den Nachwuchs für uns begeistern. Hinzu kommt, dass wir durch die zweistufige Steigerung eine einmalig hohe Tarif-Erhöhung für unsere Mitglieder abwenden konnten und sich die neuen Entgelttarife damit an den wirtschaftlichen Realitäten in den Betrieben orientieren."
Weil die dramatischen Entwicklungen der Flutkatastrophe die Verhandlungen überschattet haben, einigten sich die Verhandlungspartner auf eine bemerkenswerte solidarische Initiative: Den neuen Entgelttarifen Ost und West wird eine Zusatzvereinbarung beigefügt, in der sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Unterstützung der Flutopfer anschließen. Die Initiative basiert auf einem Verzicht der IG BAU auf die üblicherweise mit Nachdruck geforderte Einmalzahlung für die tariflose Zeit. An die Arbeitgeber/-innen wird appelliert, für jeden Arbeitnehmer ihres Betriebs die Summe der tariflichen Lohnerhöhung im Ecklohn A3 für die Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2021 an eine Organisation zu leisten, die Opfer der Flutkatastrophe unterstützt. „Mit dieser Initiative setzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam ein starkes Zeichen der Solidarität für Menschen, die alles verloren haben“, so Kai Jentsch.
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