Google-Fonts auf Webseiten
FDF warnt vor Abmahnwelle
Derzeit kursieren viele Abmahnungen wegen sogenannter Google-Fonts, die auf (Unternehmens-)Webseiten eingebunden sind. Grundlegend sind diese Google-Fonts Schriftarten, die Google kostenlos zur Verfügung stellt. Das Problem: Bei einer dynamischen Online-Einbindung dieser Schrifttypen in professionell genutzte Websites werden die IP-Adressen der Besucher dieser Website automatisch an den Google-Konzern in den USA weitergegeben. Das Landgericht München hat im Januar 2022 die Online-Nutzung der Google-Fonts mit der Begründung verboten, dass dabei unerlaubt personenbezogene Daten an Google durchgereicht werden. Das ist ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auf diesen Verstoß bezieht sich die Welle der Abmahnungen, von denen derzeit insbesondere mittelständische Unternehmen betroffen sind. Der FDF warnt und informiert seine Mitglieder über diese Problematik. Betroffene FDF-Mitglieder werden von ihren Landesverbänden unterstützt.
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