KEIN GELD, SONDERN WERTSCHÄTZUNG
Mindestlohn für Auszubildende
Im Mai wurde auf Initiative der SPD ein Mindestlohn für Auszubildende beschlossen. Ab 2020 sollen die Vergütungen im ersten Ausbildungsjahr 515 A nicht unterschreiten. In den folgenden Jahren soll die Ausbildungsvergütung weiter steigen, auf 550 A im Jahr 2021, auf 585 A im Jahr 2022 und auf 620 A im Jahr 2023.
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Im zweiten Ausbildungsjahr sollen dann zusätzlich 18 %, im dritten 35 % mehr bezahlt werden. Eine wichtige Ausnahme: Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter können tariflich geringere Vergütungen vereinbaren, wenn die Gewerkschaften dem zustimmen. Betriebe, die nicht tariflich gebunden sind, müssen aber die Mindestvergütung für Azubis zahlen.
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