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Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Nelken

Der Frage einer Leserin, ob gentechnisch veränderte Nelken der besonderen Kennzeichnungspflicht unterliegen, geht unsere Autorin Dr. Gisela Fischer-Klüver nach.
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Vor Kurzem rief eine Leserin von „florieren!“ an und berichtete, sie hätte in letzter Zeit häufiger violette Nelken gekauft – die Blumen sehen toll aus und passen ausgezeichnet zum Modetrend. Erst jetzt habe sie einen genaueren Blick auf die Verpackung geworfen und entdeckt, dass die Nelkensorte gentechnisch verändert (GVO) ist. Davon abgesehen, dass gentechnisch veränderte Sorten nicht zur Geschäftsphilosophie der Floristin passen, ergab sich die Frage: Müssen die blauen Nelken im Laden besonders gekennzeichnet werden?


Dr. Gisela Fischer-Klüver hat nachgefragt und fasst hier die Antwort von Wilhelm Deitermann zusammen. Er ist stellvertretender Pressesprecher des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen:
„Blaue GVO-Nelken sind in der EU zugelassen und dürfen auch in Deutschland verkauft werden. Dazu müssen sie gekennzeichnet werden. Laut Kommissionsentscheidung ist dabei folgende Kennzeichnung vorgeschrieben: ‚Dieses Produkt ist eine genetisch veränderte Nelke‘ oder ‚Dieses Produkt ist ein genetisch veränderter Organismus‘ sowie ‚Nicht für den menschlichen oder tierischen Verzehr‘. Es reicht wenn die Vase gekennzeichnet ist und auf der Blumenverpackung ein entsprechender Hinweis erfolgt.“

Darüber hinaus liefert Dr. Gisela Fischer-Klüver folgende Hintergrundinformation: Das australische Unternehmen Florigene darf gentechnisch veränderte Nelken in die EU einführen und als Schnittblumen verkaufen. In die Nelke mit dem Markennamen „Moonlite“ sind Gene aus der Petunie eingeführt, die zu einer Blaufärbung führen. Ein Anbau dieser blauen Nelken in der EU ist nicht erlaubt. Red.

 

(c) florieren! online, 11.12.09

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