Blumengeschäfte dürfen in sieben Bundesländern öffnen
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Viele Blumengeschäfte haben Kurzarbeiter-Geld beantragt, wer schließen muss, hat gar keine Umsätze mehr oder versucht, im Werkstatt-Modus mit Lieferservice ohne Kundenverkehr weiterzumachen. Zwar helfen die Sofort-Hilfeprogramme und Liquiditätshilfen der Bundesregierung, das Problem für Blumenfachgeschäfte wird aber dadurch verschärft, dass die Branche kurz vor den existentiell wichtigen Umsatztagen Ostern und Muttertag sowie der Beet- und Balkonpflanzen-Saison steht. Momentan ist zu befürchten, dass diese Geschäfte massiv zusammenbrechen. Förderkredite sind nur selten eine Lösung, weil die Finanzdecke der Branche ohnehin eher dünn ist, sodass Kredite kaum wieder zurückbezahlt werden können.
Für viele Floristen ist es unverständlich, dass branchenfremde Vermarkter wie der Lebensmitteleinzelhandel deutschlandweit ebenso wie Gartencenter in vielen Bundesländern Blumen, Pflanzen und Florales verkaufen dürfen, während Blumengeschäfte zu Beginn des Lockdowns nahezu bundesweit geschlossen bleiben mussten. Der FDF setzte sich deshalb mit den politisch Verantwortlichen auf Länderebene in Verbindung und fokussierte diese Ungleichbehandlung. Das Ergebnis: in sechs Bundesländern wurden die Erlasse zur Schließung des Einzelhandels modifiziert und in einigen Bundesländern – NRW, Hessen, Thüringen, Hamburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern – durften Blumengeschäfte unter strengen Hygiene-Vorschriften und mit lokalen Ausnahmen wieder öffnen. Ab 4. April dürfen Blumengeschäfte auch in Niedersachsen wieder öffnen.
Trotzdem stellt sich die unternehmerische Frage, wie das Geschäft aufrecht erhalten bleiben kann, wenn Kunden fehlen und Veranstaltungen ausfallen. Der FDF steht seinen Mitgliedern bei der Beantwortung der Frage zur Seite und hat auch Nicht-Mitgliedern beraten – „aus Sorge um den Berufsstand und Anteilnahme“, so Nicola Fink vom FDF. In der Beratung ging es nicht nur um die unterschiedlichen Anordnungen in den verschiedenen Bundesländern, sondern auch um Informationen über Kurzarbeit, Sofort-Hilfeprogramme und die Liquiditätshilfen der Bundesregierung.
Über die politische Arbeit auf Länderebene hinaus war FDF-Präsident Helmuth Prinz als Branchen-Experte bei einer Telefonkonferenz dabei, zu der Julia Klöckner, die Bundesministerin für Landwirtschaft und Ernährung, am 27. März kurzfristig eingeladen hatte. Insgesamt nahmen rund 30 Experten aus Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Lebensmitteleinzelhandels teil. Dabei kam auch die Wettbewerbsverzerrung für den Blumenfachhandel zur Sprache. Julia Klöckner versprach, die Argumente zu prüfen und in die weiteren Vorschläge ihres Ministeriums zur Krisenbewältigung der Corona-Pandemie einfließen zu lassen.
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