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Öffnung ab 13. Februar 2021

Ende des Lockdowns für Blumengeschäfte in Niedersachsen

Im "Spiegel" und regionalen Zeitungen ist zu lesen, dass Blumenläden und Gartencenter in Niedersachsen schon ab Samstag, den 13. Februar 2021, wieder öffnen dürfen. In Schleswig-Holstein können Blumengeschäfte demnach zum 1. März wieder öffnen. Was wo erlaubt ist, bleibt unübersichtlich und kann am besten vor Ort in Erfahrung gebracht werden.

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TPP/iBulb
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Der „Spiegel“ informiert über die Entscheidungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-shutdown-schleswig-holstein-oeffnet-zoos-und-blumenlaeden-bereits-am-1-maerz-a-96b2f1ba-2fc1-4644-9d4f-944db756aee6?fbclid=IwAR2w27VSPjMLe79xm9ysA1cgYx0vbfudKgJC8UO_AjhPdWBSBBbjWZLfmfw

Antenne Bayern meldet, dass bayerische Blumenläden am 14. Februar 2021 vorbestellte (!) Blumen verkaufen dürfen, und zwar von 8 bis 12 Uhr: https://www.antenne.de/nachrichten/bayern/neuer-beschluss-blumenlaeden-duerfen-am-valentinstag-oeffnen?fbclid=IwAR0FUiDcATqwKvQefWYqfFIPCpxnvZX6fx2UsMQGuJXMEAftoIKC1Xa31BU

In Nordrhein-Westfalen ist es Blumenfachgeschäften während des Lockdowns erlaubt, zu öffnen, allerdings gilt die Verkaufserlaubnis für ein eingeschränktes Sortiment. Der FDF NRW weist darauf hin, dass Blumengeschäfte am 14. Februar 2021 wie üblich an Sonn- und Feiertagen bis zu fünf Stunden öffnen dürfen.
https://www.floristik-nrw.de/aktuelles-2/

"In Hessen dürfen die Blumengeschäfte öffnen, an Sonntagen sechs Stunden. In Thüringen ist leider nur click & collect erlaubt", gibt Ulrike Linn vom FDF Hessen-Thüringen Auskunft.

Die Regelungen sind weiterhin uneinheitlich - und können sich schnell ändern. Deshalb wird empfohlen, sich vor Ort zu informieren.

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