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Sitzung im FloristPark

Neuordnung des Berufsbilds Florist/-in

Der Ausbildungsausschuss des Fachverbands Deutscher Floristen (FDF) ist beauftragt, die Ausbildungsordnung „Florist/-in“ aus dem Jahr 1997 zu überarbeiten und an Entwicklungen in der Floristik anzupassen. Gemeinsam mit Bildungsexperten wurden Vorschläge erarbeitet, die nun mit dem FDF und seinen Landesverbänden abgestimmt werden.
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  Präsenz-Treffen bei sommerlichen Temperaturen im FloristPark.
Präsenz-Treffen bei sommerlichen Temperaturen im FloristPark. FDF
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Die Mitglieder des FDF-Ausbildungsausschusses Heike Damke-Holtz, Bremen, Thomas Ratschker, Mönchberg, und Klaus-Peter Schmidt, Berlin, trafen sich am 11. Juni 2021 mit den Ausbildungsexperten Christine Pommerehne, Norderstedt, Martina Hamberger, Obersulm, und Gert Brümmel, Deutsch-Evern, im FloristPark in Gelsenkirchen, um die aktuelle Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 1997 durchzugehen und Schritt für Schritt an das heutige Berufsbild anpassen. Dabei setzen sie auf eine zukunftsorientierte Ausrichtung, die innovativen Entwicklungen Raum gibt.

Während der Präsenzsitzung prüften die Beteiligten die derzeitige Ausbildungsverordnung „Florist/-in“ auf Aktualität und Praxisbezug und leiteten Vorschläge für eine Neuordnung des Berufsbilds ab. Insbesondere die Bereiche Digitalisierung und Nachhaltigkeit stehen im Fokus.

Die Ergebnisse der Fachsitzung werden jetzt zusammengefasst und mit dem FDF-Bundesvorstand und den Landesverbänden abgestimmt, bevor nächste Schritte im Neuordnungsverfahren folgen. Ziel dieser langfristig angelegten Initiative des FDF ist eine zeitgemäße Ausbildungsverordnung für Floristik-Azubis. Die angestrebte Neuordnung soll das vielfältige Spektrum des kreativen Berufs handlungsorientiert abbilden und den Beruf – auch im Sinne der Nachwuchswerbung – positiv darstellen.

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