Ist der Absatzfond verfassungsgemäß?
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) verhandelt am 17. September 2008 eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Köln, ob die gesetzliche Beitragspflicht zum Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft verfassungsgemäß ist.
- Veröffentlicht am
Die klagenden Unternehmen machen geltend, dass sich die Rechtslage 2002 geändert habe. Der Europäische Gerichtshof hatte erklärt, das Gütezeichen der CMA „Markenqualität aus deutschen Landen“ sei mit europäischem Recht unvereinbar, weil es Produkte aus anderen EU-Ländern benachteiligt. Von der Entscheidung in Karlsruhe hängt die Zukunft der „Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft“ (CMA) und der „Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft“ (ZMP) ab. Von 1997 bis 2006 flossen durchschnittlich 88 Mio. EUR pro Jahr in den Absatzfonds.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.