Absatzfondsgesetz: CMA und ZMP vor dem Aus
(ZVG) Das Bundesverfassungsgericht hat
die Abgabe nach dem Absatzfondsgesetz
am 3. Februar 2009 für verfassungswidrig
und nichtig erklärt.
- Veröffentlicht am
„Diese Entscheidung
ist überraschend“, so Heinz Herker, Präsident
des Zentralverbands Gartenbau
(ZVG), denn bei der letzten Novelle sei die
Verfassungsmäßigkeit geprüft worden.
Mit der Entscheidung entfällt die Finanzierungsgrundlage
für eine zentrale Absatzförderung
von Gartenbauprodukten,
aber auch für die Marktforschung der ZMP
(Zentrale Markt- und Preisberichtstelle)
und die Unterstützung der Gartenbaubetriebe
im Export. Betroffen ist die Arbeit
der CMA (Centrale Marketing-Gesellschaft
der deutschen Agrarwirtschaft) und damit
die Informationen und Werbemittel, die
sie für Gärtner und Floristen entwickelt
hat. Erst kürzlich wurde die Kampagne
„Recht auf Blumen“ in Zusammenarbeit
mit dem Blumenbüro Holland gestartet.
Der Vorstand des ZVG ist davon überzeugt,
dass die Absatzförderung für gärtnerische
Produkte weiterhin oberste Priorität haben
muss, wenn die Erzeugnisse im Wettbewerb
bestehen sollen. Es gelte, auszuloten,
welchen Spielraum man noch habe,
um möglichst umgehend eine alternative
Finanzierung zu organisieren.
Helmuth Prinz, der Präsident des Fachverbands
Deutscher Floristen (FDF), sagte:
„Die Konsequenzen dieses Urteils sind für
die gesamte grüne Branche kaum einzuschätzen.
Auch für den Blumeneinzelhandel
als Vermarkter grüner Produkte hat die
CMA mit Förderung und Beteiligung an
verschiedenen Projekten viel Positives in
der Branche bewirkt.“ Darüber hinaus
befürchten
ZVG und FDF eine Wettbewerbsverzerrung
im internationalen Vergleich,
da die Länder rund um Deutschland
vergleichbare Marketingeinrichtungen
in ihren Ländern unterstützen.
Bereits eine Woche nach dem Urteil wurde
gemeldet, dass ZMP und CMA nur noch
zwischen einer geordneten Abwicklung
oder einer Insolvenz wählen können. Bei
der CMA sind 160, bei der ZMP 150 Mitarbeiter
beschäftigt.
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