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Absatzfondsgesetz: CMA und ZMP vor dem Aus

(ZVG) Das Bundesverfassungsgericht hat die Abgabe nach dem Absatzfondsgesetz am 3. Februar 2009 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
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„Diese Entscheidung ist überraschend“, so Heinz Herker, Präsident des Zentralverbands Gartenbau (ZVG), denn bei der letzten Novelle sei die Verfassungsmäßigkeit geprüft worden. Mit der Entscheidung entfällt die Finanzierungsgrundlage für eine zentrale Absatzförderung von Gartenbauprodukten, aber auch für die Marktforschung der ZMP (Zentrale Markt- und Preisberichtstelle) und die Unterstützung der Gartenbaubetriebe im Export. Betroffen ist die Arbeit der CMA (Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft) und damit die Informationen und Werbemittel, die sie für Gärtner und Floristen entwickelt hat. Erst kürzlich wurde die Kampagne „Recht auf Blumen“ in Zusammenarbeit mit dem Blumenbüro Holland gestartet. Der Vorstand des ZVG ist davon überzeugt, dass die Absatzförderung für gärtnerische Produkte weiterhin oberste Priorität haben muss, wenn die Erzeugnisse im Wettbewerb bestehen sollen. Es gelte, auszuloten, welchen Spielraum man noch habe, um möglichst umgehend eine alternative Finanzierung zu organisieren. Helmuth Prinz, der Präsident des Fachverbands Deutscher Floristen (FDF), sagte: „Die Konsequenzen dieses Urteils sind für die gesamte grüne Branche kaum einzuschätzen. Auch für den Blumeneinzelhandel als Vermarkter grüner Produkte hat die CMA mit Förderung und Beteiligung an verschiedenen Projekten viel Positives in der Branche bewirkt.“ Darüber hinaus befürchten ZVG und FDF eine Wettbewerbsverzerrung im internationalen Vergleich, da die Länder rund um Deutschland vergleichbare Marketingeinrichtungen in ihren Ländern unterstützen. Bereits eine Woche nach dem Urteil wurde gemeldet, dass ZMP und CMA nur noch zwischen einer geordneten Abwicklung oder einer Insolvenz wählen können. Bei der CMA sind 160, bei der ZMP 150 Mitarbeiter beschäftigt.
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