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„Recht auf Blumen“-Kampagne wird eingestellt

Die von der Centralen Marketing-Gesellschaft für Agrarwirtschaft (CMA) und Blumenbüro Holland (BBH) gestartete Kampagne „Recht auf Blumen“ muss aufgrund der aktuellen rechtlichen Situation gestoppt werden.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Abgaben an den Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft Anfang Februar für verfassungswidrig erklärt - damit entfällt die Finanzierungsgrundlage für die Tätigkeit der CMA. Da das Urteil sofort rechtsgültig ist, muss die CMA bereits laufende Kampagnen einstellen.

Vom Urteil betroffen sind rund 2500 Blumenverkaufsstellen, die sich zur Teilnahme an „Recht auf Blumen“ angemeldet hatten. Die Kampagne war mit großer Resonanz gestartet und sollte all diejenigen in den Mittelpunkt stellen, die sich häufig vergeblich Blumen gewünscht haben.

Die Anzeigenschaltungen waren Ende 2008 angelaufen und mussten nun gestoppt werden. Die Aktionspakete mit Werbemitteln wurden bereits an die Blumenverkaufsstellen ausgeliefert und können eingesetzt werden, aber die Geschäfte werden nicht wie geplant durch Großflächenplakate, Funkspots und zusätzliche Aktionen unterstützt. Auch das geplante Konsumenten-Gewinnspiel kann nicht durchgeführt werden. (BBH)
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