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Kein „Recht auf Blumen“

Da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort rechtsgültig war, musste die CMA bereits laufende Kampagnen einstellen.
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Betroffen sind rund 2500 Blumenverkaufsstellen, die sich zur Teilnahme an „Recht auf Blumen“ angemeldet hatten. Die Kampagne war mit großer Resonanz gestartet und sollte all diejenigen in den Mittelpunkt stellen, die sich häufig vergeblich Blumen gewünscht haben. Die Anzeigenschaltungen waren Ende 2008 angelaufen und mussten nun gestoppt werden. Die Aktionspakete mit Werbemitteln wurden bereits ausgeliefert und können eingesetzt werden, aber die Geschäfte werden nicht wie geplant durch Großflächenplakate, Funkspots und zusätzliche Aktionen unterstützt. Auch das geplante Konsumenten-Gewinnspiel kann nicht durchgeführt werden.
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