Kein „Recht auf Blumen“
Da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
sofort rechtsgültig war, musste die
CMA bereits laufende Kampagnen einstellen.
- Veröffentlicht am
Betroffen sind rund 2500 Blumenverkaufsstellen,
die sich zur Teilnahme an
„Recht auf Blumen“ angemeldet hatten.
Die Kampagne war mit großer Resonanz
gestartet und sollte all diejenigen in den
Mittelpunkt stellen, die sich häufig vergeblich
Blumen gewünscht haben. Die
Anzeigenschaltungen waren Ende 2008
angelaufen und mussten nun gestoppt
werden. Die Aktionspakete mit Werbemitteln
wurden bereits ausgeliefert und können
eingesetzt werden, aber die Geschäfte
werden nicht wie geplant durch Großflächenplakate,
Funkspots und zusätzliche
Aktionen unterstützt. Auch das geplante
Konsumenten-Gewinnspiel kann nicht
durchgeführt werden.
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