Grüner Punkt für Pflanztöpfe
Die 4. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung ist seit dem 7. Januar 2006 in Kraft. Sie regelt nachhaltig, dass Blumentöpfe, in denen die Pflanzen nicht während ihrer gesamten Lebenszeit verbleiben (Kultur- und Anzuchttöpfe aus Kunststoff), in ein Duales Rücknahmesystem überführt werden müssen.
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Endverkaufsbetriebe sind verpflichtet, ihre gesonderte Entsorgung nachzuweisen. Dies betrifft Töpfe für Beet- und Balkonpflanzen, Stauden und Gehölze.
Der Fachverband Deutscher Floristen (FDF) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) empfehlen betroffenen Betrieben den Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Zeichennutzungsvertrag mit dem Dualen System Deutschland. Initiiert durch den ZVG und den Industrieverband Garten e.V. besteht eine Rahmenvereinbarung, die eine vergleichsweise preiswerte und unbürokratische Lösung bietet: Die Betriebe geben eine rechtsverbindliche Bestätigung über ihre Stückzahlen ab; pro Gefäß ist ein pauschales Lizenzentgelt zu entrichten. Nähere Informationen unter www.fdf.de oder www.g-net.de (für ZVG-Mitgliedsbetriebe).
Der Fachverband Deutscher Floristen (FDF) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) empfehlen betroffenen Betrieben den Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Zeichennutzungsvertrag mit dem Dualen System Deutschland. Initiiert durch den ZVG und den Industrieverband Garten e.V. besteht eine Rahmenvereinbarung, die eine vergleichsweise preiswerte und unbürokratische Lösung bietet: Die Betriebe geben eine rechtsverbindliche Bestätigung über ihre Stückzahlen ab; pro Gefäß ist ein pauschales Lizenzentgelt zu entrichten. Nähere Informationen unter www.fdf.de oder www.g-net.de (für ZVG-Mitgliedsbetriebe).
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