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CMA-Werbung

Die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) wurde gegründet, um die Vermarktung deutscher Agrarprodukte zu fördern. Sie wird zu einem erheblichen Teil über eine Zwangsabgabe finanziert, die von den Produzenten bezahlt werden muss.
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Weil der Europäische Gerichtshof 2002 entschied, dass im Binnenmarkt nicht mit der Herkunft „aus deutschen Landen“ geworben werden darf, ist die Werbung inzwischen nur noch sehr allgemein. Das veranlasste drei Agrarunternehmer, gegen die Abgabe zu klagen. Das Verwaltungsgericht Köln folgte im Mai 2006 ihrer Argumentation und verwies das Absatzfondsgesetz an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auch vonseiten der Europäischen Union droht Ungemach zum Thema „Zwangsabgabe“. Die EU neigt dazu, Zwangsabgaben als Beihilfen einzustufen, die den Wettbewerb behindern. Aus Sicht des Zentralverbands Gartenbau gibt es keine Alternative zu den Verkaufsförderungsmaßnahmen der CMA.
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