Ladenöfnungsszeiten am Muttertag
Der Muttertag fällt in diesem Jahr auf den 11. Mai und damit auf den Pfingstsonntag. Die Ländergesetze in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen, Thüringen und Brandenburg verbieten es, an diesem Feiertag zu öffnen. In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmeregelungen.
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Vor allem Floristen befürchten dadurch enorme Umsatzeinbußen. Kammern und Verbände versuchten deshalb, in den betroffenen Bundesländern eine Ausnahmeregelung für die Öffnung am Pfingstsonntag zu erreichen. In Berlin und Nordrhein-Westfalen ist das geglückt. In Thüringen war das Ergebnis bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt – das Thüringer Landesverwaltungsamt entscheidet am 31. März über eine Sonderregelung. Auf www.florieren-online.de informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen. In Brandenburg ist der Versuch, das Ladenöffnungsgesetz zu ändern, im Ministerium gescheitert; hier muss nun jede Stadt beziehungsweise jeder Landkreis die Öffnungszeiten festlegen. Spätestens bis Ende April sollen die Entscheidungen gefallen sein. Floristen können sich bei den zuständigen Ordnungsämtern oder im Amtsblatt informieren. Das Bundesland Sachsen wird sein Ladenöffnungsgesetz ändern. Damit wird der Verkauf von Blumen künftig auch Pfingsten, am Volkstrauertag, am Buß- und Bettag sowie Totensonntag erlaubt sein. Weil nicht sicher war, ob diese Änderung noch vor dem 11. Mai den Landtag passiert, wurde in einer Sondersitzung im März eine Ausnahmeregelung für den Pfingstsonntag beschlossen. In Sachsen dürfen an diesem Tag nun Backwaren und Blumen verkauft werden. Nur in Baden-Württemberg müssen die Blumengeschäfte am Muttertag geschlossen bleiben. gw
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