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Baden-Württemberg: Gesetzeslücke rettet Muttertag

Laut Stuttgarter Zeitung dürfen in fast 200 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg Blumenläden am Muttertag öffnen - obwohl das Gesetz den Verkauf am Pfingstsonntag eigentlich verbietet.
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Die Kommunen haben nun eine Gesetzeslücke entdeckt: Ausnahmen gelten bei „Ausflugsorten, Kur- und Erholungsgebieten“. Beispielsweise in Heidelberg, wo an 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr - auch am Pfingstsonntag - unter anderem Reisebedarf verkaufen dürften, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte. „Zum Reisebedarf zählen nach der gesetzlichen Definition auch Schnittblumen.“ Am Pfingstsonntag könnten nun Läden öffnen, deren Sortiment ausschließlich oder zu mindestens 50% aus Schnittblumen besteht, heißt es in der Mitteilung.

Wie viele Gemeinden in Baden-Württemberg diese Sonderregelung in Anspruch nehmen, konnte das Sozialministerium nicht mitteilen. Die insgesamt fast 200 Kommunen, die zu den Ausflugsorten, Kur- und Erholungsgebieten zählen, sind allerdings in einer Anlage der Ladenschlussverordnung aufgeführt.

(nach Stuttgarter Zeitung)
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