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Berufsneuordnung Florist/Floristin

Zukunftsfähig ausbilden

Die alte Verordnung zum Beruf Florist/Floristin von 1997 wird durch ein neues Berufsbild abgelöst. Die neue Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. Ein Team von Sachverständigen hat die bisherigen Lerninhalte auf den Prüfstand gestellt und komplett überarbeitet. Damit ist die floristische Berufsausbildung zukunftsfähig aufgestellt und für die Anforderungen der nächsten Jahre gerüstet.

von Redaktion erschienen am 03.04.2025
Der Beruf Florist/Floristin hat sich in den vergangenen fast 30 Jahren verändert. Viele Betriebe haben sich bereits in der Praxis angepasst. Mit der neuen Verordnung ist die Umstellung offiziell niedergeschrieben und für alle Beteiligten nachvollziehbar. © Robert Kneschke/shutterstock.com
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Wichtige Themen, wie sinnvolle Digitalisierung und praxistaugliche Nachhaltigkeit im floristischen Alltag, sind zukünftig genauso integriert wie zeitgemäße Arbeitsweisen und gestalterische Innovationen. Zentral ist auch das Entfallen der Zwischenprüfung. Stattdessen wird die sogenannte „gestreckte Abschlussprüfung“ in zwei Teilen absolviert. Wir haben mit Heike Damke-Holtz gesprochen, die gemeinsam mit dem Ausbildungsausschuss des FDF-Bundesverbands maßgeblich an der Konzeption beteiligt war. In der Mai-Juni Ausgabe der florieren! können Sie das Interview lesen.

Umsetzungshilfen und Seminare

Aktuell erarbeitet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)  gemeinsam mit Sachverständigen aus der Praxis eine Umsetzungshilfe, in welcher Neuerungen erläutert und praktische Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung gegeben werden. Sie wird in der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ veröffentlicht und kostenfrei über die BIBB-Webseite abrufbar sein.

Zudem vermitteln zwei zweitägige Fach-Seminare im FDF FloristPark die Inhalte der neuen Berufsordnung für Ausbildende, Lehrkräfte und Prüfende. Neben einem Termin am 24./25. April wird es einen vom 23. bis 24. Oktober geben. Mehr Informationen und Anmeldung über claus.garbe@fdf.de.

Online-Seminare über Teams bieten die regionalen IHK an:

  • Donnerstag, 10. April 2025, 14:00 – 16:00 Uhr: „Veranstaltung Nord“ – gemeinsam mit der HK Hamburg
  • Mittwoch, 30. April 2025, 14:00 – 16:00 Uhr: „Veranstaltung Ost“ – gemeinsam mit der IHK Chemnitz
  • Dienstag, 13. Mai 2025, 14:00 – 16:00 Uhr: „Veranstaltung Süd“ – gemeinsam mit der IHK für München und Oberbayern
  • Mittwoch, 14. Mai 2025, 14:00 – 16:00 Uhr: „Veranstaltung West“ – gemeinsam mit der IHK Nord Westfalen
Wer war an der Neukonzeption beteiligt? 

Bundesinstitut für Berufsbildung – BIBB

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung – KWB

Deutsche Industrie und Handelskammer – DIHK

Fachverband Deutscher Floristen e. V. – Bundesverband

Zentralverband Gartenbau e. V. – ZVG

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt – IG BAU

Ver.di Bundesverband Bereich Bildungspolitik – ver.di

Kultusministerkonferenz-Rahmenlehrplanausschuss – KMK

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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