Floristin klagt gegen das Land Baden-Württemberg
Um der Ungleichbehandlung des Einzelhandels ein Ende zu setzen, hat Floristmeisterin Martina Hamberger, Mitglied des Vorstands des Fachverbands Deutscher Floristen Baden-Württemberg (FDF B-W), Normenkontrollklage gegen die Landesregierung Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erhoben.
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Die Ankündigung, dass Friseurbetriebe öffnen dürfen sowie die massiven Sortimentserweiterungen im Bereich Schnittblumen und Floristik in den Discountern und dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zum Valentinstag 2021 in Baden-Württemberg haben für die Floristmeisterinnen Martina Hamberger und Anja Walz vom Blumenteam Bäuerle aus Obersulm das Fass zum Überlaufen gebracht.
Floristfachgeschäfte müssen geschlossen haben, zulässig ist lediglich Lieferung und Abholung nach dem Click and Collect System, also nach vorheriger Bestellung. Und wie sah es im LEH aus? Entgegen der Beteuerung der Landesregierung in Baden-Württemberg, massive Sortimentserweiterungen nicht zuzulassen, wurden wahre Blumenparadiese aus dem Boden gestampft. Teilweise sogar mit Straußbinden auf Wunsch – und der Fachhandel muss geschlossen bleiben.
Bereits seit Beginn des ersten Lockdowns hat sich der Blumenfachhandel auf die Hygienemaßnahmen eingestellt. Spuckschutz, Einbahnstraßensystem, begrenzte Kundenzahl im Geschäft, alles haben Floristen erfolgreich und nachweisbar umgesetzt. Einen wissenschaftlichen Nachweis für eine erhöhte Ansteckungsgefahr im Einzelhandel liegt bis dato bundesweit nicht vor.
Die vielen Anschreiben des Fachverband Deutscher Floristen Baden-Württemberg (FDF B-W) an die Landesregierung, in denen auf die offensichtliche Wettbewerbsverzerrung hingewiesen wurde, wurden vom Ministerpräsidenten Kretschmann und vom Sozialminister Lucha noch nicht einmal beantwortet.
Als Mitglied des Vorstands des FDF Baden-Württemberg, sieht sich Martina Hamberger nun verpflichtet, mit Unterstützung des FDF B-W gegen diese Ungleichbehandlung des Einzelhandels vorzugehen. Daher hat sie Normenkontrollklage gegen die Landesregierung Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erhoben.
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