Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Sachverständigentreffen im FloristPark

Neuordnung des Ausbildungsberufs Florist/-in

Die aktuelle Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Florist/-in stammt aus dem Jahr 1997. Mit veränderten Anforderungen im Beruf müssen die Inhalte des Berufsbilds angepasst werden. Mit diesem Ziel trafen sich am 15. und 16. Mai 2024 die Ausbildungs- und Berufsneuordnungs-Experten zu ihrem dritten Sachverständigen-Treffen im FloristPark in Gelsenkirchen. Die Berufs-Neuordnung des Ausbildungsberufs Florist/-in wird voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft treten.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Zum Sachverständigentreffen waren Vertreter/-innen der Institutionen eingeladen, die in ein Berufs-Neuordnungsverfahren eingebunden sind.
Zum Sachverständigentreffen waren Vertreter/-innen der Institutionen eingeladen, die in ein Berufs-Neuordnungsverfahren eingebunden sind.Fachverband Deutscher Floristen
Artikel teilen:
Zur Tagung hatte Projektleiter Markus Bretschneider vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) eingeladen. An der Sitzung nahmen Vertreter/-innen der Institutionen teil, die in ein Berufs-Neuordnungsverfahren eingebunden sind. Vertreten sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die IG BAU als Sozialpartner, die Industrie- und Handelskammer, der Ausbildungsrahmenplan-Ausschuss, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, weitere Verbände der grünen Branche wie der Zentralverband Gartenbaus und der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände und der Handelsverband HDE. Während der Sitzung gingen die Teilnehmer/-innen Wort für Wort den vorliegenden Entwurf für den Ausbildungsrahmenplan durch. Sie prüften inhaltlich, wogen ab, schärften Formulierungen und fügten neue Handlungsmuster oder zukunftsweisende Tätigkeitsfelder ein. Die Basis für diese Arbeit bot der Ausbildungsrahmenplan, der in verschiedenen vorherigen Zusammenkünften im Ausbildungsausschuss des Fachverbands Deutscher Floristen (FDF) vorbereitet worden war. Heike Damke-Holtz, Thomas Ratschker und Klaus-Peter Schmidt hatten schon viele Stunden an der Ausbildungsordnung gearbeitet und ihn immer wieder inhaltlich abgestimmt. Heike Damke-Holtz freute sich über die konstruktive Arbeitsweise in der Gruppe: „Wir haben tatsächlich alle das gleiche Ziel: den Ausbildungsberuf Florist/-in zeitgerecht aufzustellen, seine Attraktivität zu stärken und damit die Auszubildenden abzuholen und für den Beruf zu begeistern. Ein großes Kompliment gilt Markus Bretschneider vom Bundesinstitut für Berufsbildung, der mit ungeheurer Ruhe und Kompetenz durch diese intensive zweitägige Arbeitssitzung geleitet hat. Auf diese Weise sind wir einen großen Schritt weitergekommen.“ Die FDF-Ausbildungs-Expertin geht davon aus, dass die Berufs-Neuordnung des Ausbildungsberufs Florist/-in Mitte 2025 in Kraft treten wird. In einem nächsten Schritt gilt es, die zukünftig in gestreckter Form durchgeführte Abschlussprüfung Florist/-in zu strukturieren und zu gestalten. „Als Ausbildungsausschuss des Fachverbands Deutscher Floristen sehen wir es dann als unsere Aufgabe an, Workshops und Seminare anzubieten, in denen wir den Kolleg(inn)en das neue Berufsbild vermitteln und sie für die Ausbildung fit machen“, ergänzt Heike Damke-Holtz nach der Tagung. „Dann haben wir gute Chancen, wieder mehr Auszubildende für unseren kreativen und überaus vielseitigen Beruf zu begeistern.“
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren