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Berufsneuordnung Florist/-in

Innovativ und praxistauglich

Die alte Verordnung zum Beruf Florist/Floristin von 1997 wird durch ein neues Berufsbild abgelöst. Die neue Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. Ein Team von Sachverständigen hat die bisherigen Lerninhalte auf den Prüfstand gestellt und komplett überarbeitet. Damit ist die floristische Berufsausbildung zukunftsfähig aufgestellt und für die Anforderungen der nächsten Jahre gerüstet. Wichtige Themen, wie sinnvolle Digitalisierung und praxistaugliche Nachhaltigkeit im floristischen Alltag, sind zukünftig genauso integriert wie zeitgemäße Arbeitsweisen und gestalterische Innovationen.
Veröffentlicht am
Robert Kneschke/Shutterstock.com
Was gab den Anstoß dazu, etwas ändern zu wollen? Gründe, den Beruf Florist/Floristin neu zu ordnen, gab es mehrere. Die aktuelle Verordnung stammt aus dem Jahr 1997, damit ist sie nicht mehr zeitgemäß und wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Veraltet und viel zu starr formuliert, war auch die Form der Prüfungen. Eingefahrene Gewohnheiten bei der Durchführung kamen erschwerend hinzu. Das alte Modell mit einer Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit ist überholt. Der Fachkräftemangel verlangt branchenübergreifend nach modernisierten Berufsbildern. Auch das war eine wichtige Entscheidung für die Novellierung der Berufsausbildung der Floristen und Floristinnen. Die neue Verordnung beinhaltet und...
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