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Zertifizierung der FDF GmbH nach AZWV

Seit Ende März 2011 ist die FDF GmbH zugelassener Bildungsträger nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung). Bereits im Herbst 2010 hatte die FDF GmbH die Zertifizierung beantragt, denn ab 1. Juli 2011 ist eine Zertifizierung des Bildungsträgers Voraussetzung für die Bewilligung des Floristmeisterbafögs und von Bildungsgutscheinen.
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Mit der Zertifizierung der FDF GmbH nach AZWV ist dafür „grünes Licht“ gegeben. Die AZWV ist eine Verordnung der Bundesagentur für Arbeit, die kontinuierliches Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung voraussetzt. Das Zertifizierungsaudit fand am 3. März in Gelsenkirchen statt. Ab sofort darf sich die FDF GmbH als zugelassener Bildungsträger nach AZWV bezeichnen. (fdf)

 

(c) florieren! online, 8.4.11

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