Erleichterung für mitarbeitende Familienangehörige
Seit dem 1. August 2015 sind die im Betrieb des Arbeitgebers arbeitenden Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner sowie Kinder und Eltern des Arbeitsgebers von der Dokumentationspflicht der täglichen Arbeitszeit befreit. Die neue Verordnung zu den Dokumentationspflichten (aus dem Mindestlohngesetz) bedeutet eine deutliche bürokratische Erleichterung, sobald Familienangehörige - insbesondere als Minijobber- im Betrieb mitarbeiten. Eine Tatsache, die viele Floristen betrifft. Bei Fragen zum Thema Mindestlohn, Minijobber, Tarifvertrag und Dokumentationspflichten können sich FDF-Mitglieder an die Geschäftsstellen ihrer Landesverbände wenden.
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