Die neue Beleg-Ausgabepflicht gilt nicht für offene Kassen
Kaum ein Thema polarisiert den Handel dieser Tage mehr als das neue Kassengesetz inklusive Belegausgabepflicht, das zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Eines in der öffentlichen Disskusion bisher außer acht geblieben: Das neue Gesetz ist schlicht ungerecht, finden die Kollegen von locationinsider.de.
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Denn: Die neue Beleg-Ausgabepflicht gilt nicht für offene Kassen. Eine entsprechende Anfrage von Location Insider hat das Bundesfinanzministerium heute ausdrücklich bestätigt. Heißt: Bei offenen Kassen wie z.B. auf dem Weihnachtsmarkt ist der Steuerhinterziehung weiter Tür und Tor geöffnet.
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