Erlaubte Verkaufszeiten im Winter
(fdf) Bundesweite Regeln für die Verkaufszeiten am Volkstrauertag
(18. November) und am Totensonntag (25. November), in
der Adventszeit und zum Jahreswechsel gibt es nicht. Grundsätzlich
sind die Öffnungszeiten Ländersache, aber Beginn und
Ende der Öffnungszeiten können örtlich festgelegt werden.
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Für Kur-, Erholungs- und Ausflugsorte mit staatlicher Anerkennung gelten zum Teil zusätzliche Ausnahmeregelungen. Wir haben beim Fachverband Deutscher Floristen (FDF) nachgefragt und stellen die verfügbaren Listen für Sie an dieser Stelle bereit.
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