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Meisterschulen

Theorie und Praxis greifen ineinander

Seit 2001 ist die aktuelle Verordnung zur Durchführung von Floristmeisterprüfungen in Deutschland rechtskräftig. Das Ziel der Reform war, Theorie und Praxis zu verknüpfen und damit Handlungsorientierung zu fördern. Die Verordnung schreibt drei Situationsaufgaben und das Umsetzen von zwei Werkstücken vor – häufig werden die Aufgaben so gestellt, dass deutlich mehr Werkstücke zu fertigen sind.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
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