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Betriebsführung

Teilzeit statt Auszeit

Viele Floristinnen arbeiten Teilzeit, in der Regel, um Job und Familie vereinbaren zu können. Was aber ist aus rechtlicher Sicht erlaubt? Was müssen Arbeitgeber, was Arbeitnehmer beachten? Wir sprachen mit Kirsten Weigmann, Fachanwältin aus Hannover.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
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