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VORÜBERGEHENDE MEHRWERTSTEUERSENKUNG

Viele offene Fragen

Wichtiger Bestandteil des am 3. Juni 2020 beschlossenen Konjunkturpakets der Bundesregierung ist die vorübergende Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 % beziehungsweise 7 auf 5 % vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020. Für den Handel wirft das viele Fragen auf, der Aufwand ist beträchtlich.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Die anfängliche Freude über die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze war beim Einzelhandel schnell verpufft, nachdem deutlich wurde, welchen Aufwand es darstellt, die Mehrwertsteuer für sechs Monate zu senken und anschließend wieder anzuheben.
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