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PREISETIKETTEN UND -SCHILDER

Ausgezeichnet

Im stationären Einzelhandel, im Schaufenster und auf Wochenmärkten muss durch eine Beschriftung der Ware oder Preisschilder klar erkennbar sein, was wie viel kostet - Verbraucher sollen Preise gut erkennen und lesen können. Nur: Wohin mit dem Preis, und was ist praktisch und gleichermaßen hübsch?
Veröffentlicht am
Carsten Oestmann
Die Preisangabenverordnung (PAngV) sieht vor, dass Einzelhändler den Preis einer Ware klar kommunizieren müssen. Seit 1995 will diese Verbraucherschutzverordnung für Preisklarheit und Preiswahrheit sorgen. Der Endpreis ist immer inklusive Mehrwertsteuer anzugeben - und in vielen Fällen um einen Grundpreis zu ergänzen. Dieser macht Produkte, die nach Gewicht oder Länge verkauft werden, vergleichbar. Der genaue Wortlaut kann im Internet nachgelesen werden: www.gesetzeim-internet.de/pangv
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