Feiertagsregelung in NRW geändert
Mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes durch die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wurde die „alte“ Feiertagsregelung wieder eingeführt. Nun kann an den Feiertagen Ostersonntag, Pfingstsonntag und 1. Weihnachtstag wieder fünf Stunden verkauft werden.







